Krankenkasse
Für den längeren Aufenthalt verlangt die Australische Migrationsbehörde den Nachweis einer Krankenversicherung. Die normalen Reisekrankenversicherungen gelten meist nur max. 90 Tage. Einige Gesellschaften bieten aber auch längere Laufzeiten (bis zu 2 Jahren) an.
Nach der aktuellen Gesundheitsreform sind die Krankenkassen verplichtet, Mitglieder nach Unterbrechung der Mitgliedschaft (z.B. Auslandsaufenthalt) wieder auf zu nehmen. Es ist aber Vorsicht geboten. Wenn man bei einem Anbieter für Reisekrankenversicherung abschließt, der auch als privater Krankenversicherer in Deutschland tätig ist, entfällt diese Verpflichtung und man kann nur noch eine private Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Deshalb sollte man mit seiner Krankenkasse eine "Anwartschaftsversicherung" vereinbaren. Die kostet ca. 40 Euro/Monat und garantiert die Rückkehr in die Krankenversicherung.